Rz. 35

Stand: EL 104 – ET: 09/2017

Zu den in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) bezeichneten Veranstaltungen belehrender Art gehört auch die Erteilung von Reitunterricht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge