Rz. 97

Stand: EL 104 – ET: 09/2017

Die Programmhefte beinhalten zum einen den Ablauf des Turniers (startende Reiter, Zeitplan usw.) und zum anderen meist einen Inseratenteil (Anzeigen).

Die Einnahmen aus dem Inseratenteil (Anzeigenteil) sind im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Mit den Einnahmen wird der Verein beim Überschreiten der Besteuerungsfreigrenze (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) partiell steuerpflichtig. Der Erlös aus dem Verkauf der Programmhefte anlässlich des Turniers ist dem steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb "Sportliche Veranstaltungen") zuzuordnen, d. h. bei Wahrung der 45 000 EUR-Grenze Ertragsteuerfreiheit und Versteuerung der Erlöse mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (s. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG, Anhang 5).

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