Rz. 66
Stand: EL 104 – ET: 09/2017
Der Vorsteuerabzug eines gemeinnützigen Reitvereins gestaltet sich in der Praxis schwierig, weil
- abzugsfähige Vorsteuerbeträge,
- nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anhang 5), und
- teilweise abzugsfähige Vorsteuerbeträge
vorliegen können. S. "Vorsteuerbeträge".
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