Rz. 66

Stand: EL 104 – ET: 09/2017

Der Vorsteuerabzug eines gemeinnützigen Reitvereins gestaltet sich in der Praxis schwierig, weil

  • abzugsfähige Vorsteuerbeträge,
  • nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anhang 5), und
  • teilweise abzugsfähige Vorsteuerbeträge

vorliegen können. S. "Vorsteuerbeträge".

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