
1. Reisekostenrecht – Neuregelung seit 2014
Rz. 1
Stand: EL 104 – ET: 09/2017
Das steuerliche Reisekostenrecht wurde mit Wirkung vom 01.01.2014 umgestaltet, teilweise mit gravierenden Auswirkungen. Davon abweichende Regelungen der Lohnsteuer-Richtlinien 2013 sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anzuwenden. Das BMF hat mit Schreiben vom 24.10.2014 ausführlich zu den Neuregelungen Stellung genommen (BMF vom 24.10.2014, AZ: IV C 5 – S 2353/14/10002, BStBl I 2014, 1412). Vereine/Verbände sollten Arbeitsverträge, die lohnsteuerliche Handhabung und ihre Regelungen zum Reiskostenrecht auf entsprechende Anpassungen überprüfen.
2. Im Einkommensteuergesetz geänderte Vorschriften
Rz. 2
Stand: EL 104 – ET: 09/2017
Die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen Reisekostenrecht betreffen folgende Vorschriften des EStG:
- § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10): Reisekostenerstattungen aus öffentlichen Kassen (Nr. 13) und außerhalb des öffentlichen Dienstes (Nr. 16);
- § 4 Abs. 5 Nr. 5 und 6a EStG (Anhang 10): Mehraufwendungen für Verpflegung und Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung bei Gewinneinkünften;
- § 8 Abs. 2 Satz 3–4 EStG (Anhang 10): Privatnutzung von Pkw;
- § 8 Abs. 2 Satz 8–9 EStG (Anhang 10): Mahlzeitengestellung;
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Anhang 10): Entfernungspauschale;
- § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG (Anhang 10): steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten;
- § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Anhang 10): Neuregelung der doppelten Haushaltsführung;
- § 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG (Anhang 10): beruflich veranlasste Übernachtungskosten im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit;
- § 9 Abs. 2 und 4 EStG (Anhang 10): Definition des neuen Begriffs "erste Tätigkeitsstätte";
- § 9 Abs. 4a EStG (Anhang 10): Neuregelung der Verpflegungspauschalen;
- § 40 Abs. 2 Nr. 1a EStG (Anhang 10): Pauschalierung der Gewährung von Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten.
Bei weiteren Änderungen im EStG handelt es sich i. d. R. um redaktionelle Folgeänderungen.
3. Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Rz. 3
Stand: EL 104 – ET: 09/2017
Zusammenfassend sind folgende wichtige Neuregelungen seit 01.01.2014für Vereine/Verbände zu beachten:
- Der bis 2013 maßgebende Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wird ersetzt durch die Definition der "ersten Tätigkeitsstätte" (s. § 9 Abs. 4 EStG, Anhang 10).
- Die Höhe und die Anerkennung der Entfernungspauschale (einfache Fahrt anstelle von Reisekosten, also Hin- und Rückfahrt) richtet sich nunmehr nach der "ersten Tätigkeitsstätte".
- Seit 2014 gibt es nur noch zwei Verpflegungspauschalen anstatt bisher drei.
- Für eine bei einer Auswärtstätigkeit gestellte Verpflegung gibt es eine neue Pauschalierungsmöglichkeit.
Diese Änderungen haben Auswirkungen beim (lohn-)steuerfreien Arbeitgeberersatz sowie beim Ansatz von Werbungskosten (Einkommensteuererklärung).
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