Tz. 16

Stand: EL 127 – ET: 06/2022

Folgende Änderungen sind dem Registergericht mitzuteilen bzw. anzumelden oder in das Vereinsregister einzutragen

  • die Verlegung des Sitzes des Vereins,
  • die Auflösung des e. V.,
  • die Bestellung der Liquidatoren,
  • Beschränkung der Vertretungsmacht,
  • die Beendigung einer Liquidation und das Erlöschen des e. V.,
  • der Verzicht auf die Rechtsfähigkeit,
  • die Verschmelzung, Spaltungen oder Rechtsformwechsel nach dem UmwG,
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
  • die Entziehung der Rechtsfähigkeit.

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