Tz. 16
Stand: EL 127 – ET: 06/2022
Folgende Änderungen sind dem Registergericht mitzuteilen bzw. anzumelden oder in das Vereinsregister einzutragen
- die Verlegung des Sitzes des Vereins,
- die Auflösung des e. V.,
- die Bestellung der Liquidatoren,
- Beschränkung der Vertretungsmacht,
- die Beendigung einer Liquidation und das Erlöschen des e. V.,
- der Verzicht auf die Rechtsfähigkeit,
- die Verschmelzung, Spaltungen oder Rechtsformwechsel nach dem UmwG,
- die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
- die Entziehung der Rechtsfähigkeit.
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