Tz. 6

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Für Verbindlichkeiten des nicht rechtsfähigen Idealvereins haftet grundsätzlich allein dieser selbst. Eine persönliche Haftung der Mitglieder gibt es genauso wenig wie im Fall der Rechtsfähigkeit.

 

Tz. 7

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Bei einem nicht rechtsfähigen wirtschaftlichen Verein haften die Mitglieder zumindest dann ebenfalls gem. § 128 HGB für Verbindlichkeiten, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird. Diese Haftung kann nur für Rechtsgeschäfte durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vertragspartner ausgeschlossen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge