Tz. 3

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Wenn die Musikkapelle demnach keine künstlerische, sondern eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, ist diese auf Ebene der Gesellschaft gewerbesteuerpflichtig. Gewerbesteuer ist zu entrichten, wenn der im betreffenden Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) durch die Personengesellschaft erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag i. H. v. 24 500 EUR (s. § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG, Anhang 7) übersteigt. Die Steuermesszahl für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages durch die jeweilige Gemeinde beträgt 3,5 % (s. § 11 Abs. 2 GewStG, Anhang 7). S. "Gewerbesteuer".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge