Tz. 13

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Jeder Musiker hat eine Einkommensteuererklärung einzureichen, weil er Einkünfte nach § 18 EStG (Anhang 10) oder aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10) erzielt. Der Gewerbebetrieb kann als Einzelunternehmen oder als Personenvereinigung geführt werden. Ist der Musiker an einer Personenvereinigung (GbR) beteiligt, wird der Gewinn einheitlich und gesondert für die GbR festgestellt (s. §§ 179ff. AO, Anhang 1b). Zu versteuern (bzw. aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns in die Einkommensteuererklärung zu übernehmen) ist der Gewinnanteil des jeweiligen Musikers, der ihm als Gesellschafter zuzurechnen ist.

 

Tz. 14

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Musiker, die als Einzelunternehmer tätig werden, haben der Finanzbehörde folgende Steuererklärungen einzureichen:

  • Einkommensteuererklärung,
  • Umsatzsteuererklärung (ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen),
  • ggf. Gewerbesteuererklärung.

Alle in Betracht kommenden Steuerarten werden unter einer Steuernummer bei der zuständigen Finanzbehörde geführt. Eine gesonderte Umsatzsteuer-ID-Nummer ist demgegenüber nur erforderlich, wenn EU-grenzüberschreitend Umsätze erbracht werden sollen.

 

Tz. 15

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Treten die Musiker als Personenvereinigung auf, sind nachfolgende Steuererklärungen erforderlich

  1. Personenvereinigung:

    • Gesonderte und einheitliche Erklärung zur Feststellung der Einkünfte,
    • Umsatzsteuererklärung,
    • Ggf. Gewerbesteuererklärung.
  2. Mitunternehmer (Musiker):

    • Einkommensteuererklärung.

In der abzugebenden Einkommensteuererklärung hat der als Mitunternehmer tätige Musiker den Gewinnanteil aus der GbR, wie auf Ebene der Personenvereinigung durch Feststellungsbescheid bindend festgestellt, zu erklären (der Gewinnanteil wird von Amts wegen übernommen). Tritt die Band als GmbH oder sonstige Kapitalgesellschaft auf, treffen diese Steuererklärungspflichten die GmbH (Körperschaftsteuererklärung statt gesonderter und einheitlicher Erklärung, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer).

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