Tz. 25c

Stand: EL 123 – ET: 09/2021

Zusätzlich zur Regelleistung sind folgende Leistungen möglich:

  • Leistungen für die Wohnung (Miete und Heizung),

    Mehrbedarf bei Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung wegen Krankheit (Diät),

    Leistungen für einmalige Bedarfe:

    • Erstausstattung für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt,
    • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte und
    • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen,
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen des sog. Bildungspaketes.

Alle anderen früheren einmaligen Beihilfen wurden abgeschafft und gelten mit dem gegenüber der früheren Sozialhilfe höheren Regelsatz als abgegolten,

  • für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
  • für Bezieher von Sozialgeld in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte.

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