Tz. 25c
Stand: EL 123 – ET: 09/2021
Zusätzlich zur Regelleistung sind folgende Leistungen möglich:
Leistungen für die Wohnung (Miete und Heizung),
Mehrbedarf bei Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung wegen Krankheit (Diät),
Leistungen für einmalige Bedarfe:
- Erstausstattung für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt,
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte und
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen,
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen des sog. Bildungspaketes.
Alle anderen früheren einmaligen Beihilfen wurden abgeschafft und gelten mit dem gegenüber der früheren Sozialhilfe höheren Regelsatz als abgegolten,
- für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
- für Bezieher von Sozialgeld in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte.
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