Stand: EL 119 – ET: 11/2020

Bei Logen handelt es sich regelmäßig um Vereinigungen, die eine bestimmte Weltanschauung und Philosophie vertreten. Häufig sind die Mitglieder einer Loge zu Stillschweigen über deren Handlungen und Riten verpflichtet. Auch werden neue Mitglieder oft erst nach einer Phase gegenseitiger Prüfung aufgenommen. Eine der ältesten, bekanntesten und größten Logen weltweit ist die Freimaurerloge. Diese unterteilt sich in eine Vielzahl rechtlich selbständiger Vereine.

Die Anerkennung einer Loge als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung scheitert regelmäßig daran, dass ihre Zwecke nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig sind und sie zudem häufig nicht der Allgemeinheit offensteht (BFH vom 26.01.1973, III R 40/72, BStBl II 1973, 430; BFH vom 13.12.1978, BStBl II 1979, 492; FG Bremen vom 09.07.1982, EFG 1983, 194 und BFH vom 17.05.2017, V R 52/15, BFH/NV 2017, 1220). So wird die Mitgliedschaft bei einer Loge oft von einer bestimmten Religionszugehörigkeit oder einem bestimmten Geschlecht abhängig gemacht. Auch reicht es nicht aus, dass eine Loge nur zum Teil steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, aber daneben auch die Interessen der Mitglieder fördert.

S. "Freimaurerlogen" und s. "Gemeinnützigkeit".

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