Tz. 5

Stand: EL 115 – ET: 03/2020

Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung. Hierzu gehören Kunstsammlungen, künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Museen, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b und s. auch AEAO zu § 52 AO TZ 2.2, Anhang 2).

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