Tz. 15

Stand: EL 124 – ET: 11/2021

Die Höhe des zu entrichtenden Beitrages an die Künstlersozialkasse im Jahr 2021 beträgt 4,2 % der an die Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte einschließlich aller Nebenkosten. Dies ist unabhängig davon, ob die Künstler/Publizisten selbst nach dem KSVG versichert sind.

Beachte!

Zur Behandlung der angestellten Künstler und Publizisten s. §§ 15 KSVG. Für angestellte Künstler und Publizisten ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle abzuführen (hierzu s. Rz. 5 unter "Allgemeines").

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