Stand: EL 114 – ET: 12/2019
Die Kriegsgräberfürsorge im Inland wird heute im Auftrag der Landesregierungen grundsätzlich von Kommunen und Landkreisen durchgeführt.
Auslandsgräber werden in der Regel vom Deutschen Volksbund Kriegsgräberfürsorge e. V. durchgeführt (Wallenhorst/Halaczinsky, Tz. 101).
Literatur:
Wallenhorst/Halaczinsky, Die Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Körperschaften, 7. Aufl., München 2017.
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