Tz. 3

Stand: EL 114 – ET: 12/2019

Soweit ausschließlich die Wäscherei für den eigenen Bedarf tätig wird, liegen nicht steuerbare Innenumsätze vor.

Soweit Wäsche für einen Dritten gewaschen wird, liegt kein eng verbundener Umsatz vor, sondern je nachdem, ob es sich um die Leistung eines Selbstversorgungsbetriebs handelt, eine Leistung mit 7 % und soweit es sich um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, eine Leistung, die mit 19 % der Umsatzsteuer unterliegt.

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