Tz. 2

Stand: EL 114 – ET: 12/2019

Bei der krankenhausinternen Belieferung im Rahmen der Krankenhausbehandlung liegt insoweit eine Verwendung im Krankenhauszweckbetrieb vor und mithin eine ertragsteuerfreie Leistung. So regelt auch der AEAO zu § 67 AO, dass die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, zum Zweckbetrieb Krankenhaus gehören.

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