Tz. 7

Stand: EL 118 – ET: 09/2020

Soweit Zweckbetriebe vorliegen, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) anzuwenden. Bei den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben findet der umsatzsteuerliche Regelsteuersatz Anwendung.

Im Hinblick auf die Verlagsrechte ist zu prüfen, ob als Einräumung von Urheberrechten § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG (Anhang 5) in Betracht kommt. Auch hier kommt es auf die einzelvertragliche Prüfung an.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge