Tz. 5
Stand: EL 118 – ET: 09/2020
Bei den erhaltenen Zuschüssen ist regelmäßig zu prüfen, ob es sich um echte nicht umsatzsteuerbare oder unechte umsatzsteuerbare Zuschüsse handelt. Neben weiteren Voraussetzungen ist für den nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss maßgebend, ob dieser dazu dient, dass der Verein seinen satzungsmäßigen Zweck, nämlich die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Kirchentages erfüllen kann.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen