Tz. 7

Stand: EL 124 – ET: 11/2021

Bei der Vermietung von Kegelbahnen handelt es sich nach dem Urteil des BFH vom 31.05.2001 (BStBl II 2001, 658) um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung (Aufgabe der früheren Rechtsprechung aufgrund von Urteilen des EuGH).

 

Tz. 8

Stand: EL 124 – ET: 11/2021

Diese Rechtsprechung ist von der Finanzverwaltung in Abschn. 4.12.11 Abs. 1 UStAE umgesetzt.

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