Tz. 1

Stand: EL 124 – ET: 11/2021

Kegelsportvereine sind steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b), wenn bei diesen die Förderung des Kegelsports im Vordergrund steht. S."Kegelsportvereine". Damit sie ihre sportliche Betätigung ausüben können, benötigen sie Kegelbahnen, die sehr oft von den Kegelsportvereinen in eigener Regie erstellt und in eigener Regie betrieben werden.

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