Tz. 16
Stand: EL 107 – ET: 06/2018
Die Höhe der Förderung beträgt nach § 5 Abs. 1 InvZulG 2007für
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12,5 %, |
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15,0 %. |
Tz. 17
Stand: EL 107 – ET: 06/2018
Für kleine und mittlere Unternehmen erhöht sich die Investitionszulage für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie folgt (s. § 5 Abs. 2 InvZulG 2007):
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25,0 %, |
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27,5 %. |
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