Tz. 57
Stand: EL 117 – ET: 06/2020
Berechnung der Gewerbesteuer |
Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 7 GewStG + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) ./. Kürzungen (§ 9 GewStG) |
maßgebender Gewerbeertrag ./. Verlustabzug (§ 10a GewStG) |
Gewerbeertrag (Abrundung auf volle 100 EUR; § 11 Abs. 1 GewStG) ./. Freibetrag (5 000 EUR, § 11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG) |
verbleibender Betrag × Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) |
Steuermessbetrag (§ 14 GewStG) × Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG) |
= festzusetzende Gewerbesteuer |
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