Tz. 57

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

 
Berechnung der Gewerbesteuer

Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 7 GewStG

+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)

./. Kürzungen (§ 9 GewStG)

maßgebender Gewerbeertrag

./. Verlustabzug (§ 10a GewStG)

Gewerbeertrag (Abrundung auf volle 100 EUR; § 11 Abs. 1 GewStG)

./. Freibetrag (5 000 EUR, § 11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG; max. abgerundeter Gewerbeertrag)

verbleibender Betrag

× Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG)

Steuermessbetrag (§ 14 GewStG)

× Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG)
= festzusetzende Gewerbesteuer

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