Tz. 35
Stand: EL 117 – ET: 06/2020
Die Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaft sind nach § 9 Nr. 2 GewStG (Anhang 7) zu kürzen, soweit diese einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen.
Auf die Ausführungen zu der Hinzurechnung von Beteiligungseinkünften (TZ 26ff.) wird ergänzend hingewiesen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen