Tz. 23

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Beachte!

Der Deutsche Olympische Sportbund e. V. (DOSB e. V.) hat für die Sportvereine eine Broschüre mit dem Titel "Sport und GEMA" herausgegeben, die u. a. auch Auskunft über die Höhe der einzelnen Vergütungssätze erteilt. Diese kann unter folgender Domain bezogen werden: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/medien/GEMA/2021/GEMA-Broschuere-2021.pdf.

1. Musiknutzungen bei Veranstaltungen

 

Tz. 24

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

2. Anmeldungen von Festveranstaltungen (mehrtägige Feste)

 

Tz. 25

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

3. Musikfolge für eine Einzelveranstaltung mit Live-Musik

 

Tz. 26

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

4. Musikfolge für eine Einzelveranstaltung mit Live-Musik Netto-Einzelverrechnung (Direktverrechnung)

 

Tz. 26a

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

5. Musikfolge für mehrere Einzelveranstaltungen mit Live-Musik

 

Tz. 27

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

6. Musiknutzung bei Stadt- und Straßenfesten u.ä. Veranstaltungen im Freien

 

Tz. 28

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Das Formular ist z. B. zu verwenden bei Stadt- und Altstadtfesten, bei Brücken- und Krämerfesten, bei historischen Märkten oder Mittelaltermärkten, bei Straßen- und Stadtteilfesten, Dorffesten oder Bürgerfesten und ähnlichen Veranstaltungen.

7. Musiknutzung bei Konzerten der Unterhaltungsmusik – Voranmeldung

 

Tz. 29

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Das Formular ist z. B. bei Konzerten, Festivals, Comedy- oder Kabarett-Veranstaltungen zu verwenden, auch wenn beim Konzert ausschließlich Tonträger verwendet werden.

8. Musiknutzungen mit Werken der ernsten Musik

 

Tz. 30

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Für Aufführungen von Werken der sog. ernsten Musik existiert ein eigenes Formular. Dieses ist etwa für Schülerkonzerte und Schulfeiern mit konzertmäßigen Darbietungen von Schulen oder pädagogischen Einrichtungen anzuwenden, bei denen die Schüler (Studierenden) und deren Lehrkräfte das Programm bestreiten.

9. Musiknutzungen für Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins

 

Tz. 30a

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

10. Musiknutzungen bei Benefizveranstaltungen

 

Tz. 31

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

11. Musiknutzungen bei Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege

 

Tz. 31a

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

12. Musiknutzungen bei Karnevalsvereinen

 

Tz. 32

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

13. Musiknutzung in Museen

 

Tz. 33

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

14. Fernseh-, Radio-, und sonstige Musiknutzungen in Senioren-/Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen

 

Tz. 34

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

15. Musiknutzungen in sozialen Einrichtungen mit Wohneinheiten (Seniorenheime)

 

Tz. 34a

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

16. Musiknutzungen auf Internetseiten

 

Tz. 35

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

17. Anmeldung für audiovisuelle Produktionen (AV-Produktionen)

 

Tz. 36

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Tritt der Verein nicht als Musiknutzer, sondern als Musikurheber auf, weil er z. B. einen (Kurz-)Film mit eigener Musik gedreht hat, kann er diesen bei der GEMA anmelden, um Nutzungsgebühren zu erhalten, falls der Film von anderen öffentlich ausgestrahlt wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge