
Tz. 23
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
Beachte!
Der Deutsche Olympische Sportbund e. V. (DOSB e. V.) hat für die Sportvereine eine Broschüre mit dem Titel "Sport und GEMA" herausgegeben, die u. a. auch Auskunft über die Höhe der einzelnen Vergütungssätze erteilt.
1. Musiknutzungen bei Veranstaltungen
Tz. 24
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
2. Anmeldungen von Festveranstaltungen (mehrtägige Feste)
Tz. 25
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
3. Musikfolge für eine Einzelveranstaltung mit Live-Musik
Tz. 26
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
4. Musikfolge für eine Einzelveranstaltung mit Live-Musik Netto-Einzelverrechnung (Direktverrechnung)
Tz. 26a
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
5. Musikfolge für mehrere Einzelveranstaltungen mit Live-Musik
Tz. 27
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
6. Musiknutzung bei Stadt- und Straßenfesten u.ä. Veranstaltungen im Freien
Tz. 28
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
Das Formular ist z. B. zu verwenden bei Stadt- und Altstadtfesten, bei Brücken- und Krämerfesten, bei historischen Märkten oder Mittelaltermärkten, bei Straßen- und Stadtteilfesten, Dorffesten oder Bürgerfesten und ähnlichen Veranstaltungen.
7. Musiknutzung bei Konzerten der Unterhaltungsmusik – Voranmeldung
Tz. 29
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
Das Formular ist z. B. bei Konzerten, Festivals, Comedy- oder Kabarett-Veranstaltungen zu verwenden, auch wenn beim Konzert ausschließlich Tonträger verwendet werden.
8. Musiknutzungen mit Werken der ernsten Musik
Tz. 30
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
Für Aufführungen von Werken der sog. ernsten Musik existiert ein eigenes Formular. Dieses ist etwa für Schülerkonzerte und Schulfeiern mit konzertmäßigen Darbietungen von Schulen oder pädagogischen Einrichtungen anzuwenden,, bei denen die Schüler (Studierenden) und deren Lehrkräfte das Programm bestreiten.
9. Musiknutzungen bei Benefizveranstaltungen
Tz. 31
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
10. Musiknutzungen bei Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege
Tz. 31a
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
11. Musiknutzungen bei Karnevalsvereinen
Tz. 32
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
12. Musiknutzung in Museen
Tz. 33
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
13. Fernseh-, Radio-, und sonstige Musiknutzungen in Senioren-/Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen
Tz. 34
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
14. Musiknutzungen auf Internetseiten
Tz. 35
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
15. Anmeldung für audiovisuelle Produktionen (AV-Produktionen)
Tz. 36
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
Tritt der Verein nicht als Musiknutzer sondern als Musikurheber auf, weil er z. B. einen (Kurz-)Film mit eigener Musik gedreht hat, kann er diesen bei der GEMA anmelden, um Nutzungsgebühren zu erhalten, falls der Film von anderen öffentlich ausgestrahlt wird.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Reuber, Die Besteuerung der Vereine 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen