Tz. 22b

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Die Gema bietet Kulanzregelungen für Kunden, deren Betriebe aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen sind. Es ist ein Antrag auf Corona-Gutschrift erforderlich, der für den Zeitraum ab 01.01.2021 ausschließlich im Onlineportal der GEMA gestellt werden kann. Die bestehenden Lizenzverträge ruhen für die Zeit der Schließung und bereits gezahlte Vergütungen werden aus Kulanz erstattet. Die GEMA behält sich aber vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund- und Ländern zu beenden.

 

Tz. 22c

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Für die Antragstellung muss sich zunächst im Onlineportal der GEMA angemeldet werden. Unter dem Punkt "meine Corona-Schließzeiten" kann die Schließzeit der jeweiligen Einrichtung eingegeben werden. Hierzu ist es erforderlich, dass eine Verknüpfung der GEMA-Kundennummer mit dem GEMA-Online-Account existiert.

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