Tz. 17

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Bei jeder Form der öffentlichen Musiknutzung ist zu prüfen, ob sie vergütungspflichtig ist. Die wichtigsten vergütungspflichten Formen sind in der folgenden Übersicht tabellarisch zusammengestellt (hierzu auch s. GEMA, Musik für alle, Kundenbroschüre 2014, 7).

 
Art der öffentlichen Musiknutzung beispielhafte Beschreibung
Aufführungen Persönliche Auftritte von Berufs- oder auch Hobbymusikern, z. B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei Vereinsfesten
Vorführungen Darbietung von Filmen oder Diaschauen, z. B. im Kino oder Gemeindesaal
Wiedergabe Abspielen von Ton- oder Bildtonträgern, Radio- oder Fernsehsendungen, z. B. in Geschäften oder Gaststätten, auch durch Computer, Internetradios und mit Hilfe von Speichermedien wie z, B. USB-Sticks oder MP3-Playern
Sendung Verbreitung von Musik, z. B. durch Radio und Fernsehen
Vermieten oder Verleihen

Überlassung von Ton- oder Bildtonträgern an andere Personen,

  • beim Vermieten gegen Bezahlung

    • z. B. in Videotheken,
  • beim Verleihen dagegen kostenlos

    • z. B. in öffentlichen Büchereien
Herstellung von Ton- und Bildtonträgern

Vervielfältigung musikalischer Werke, z. B. auf CD, DVD und CD-ROM bei Multimediaprodukten und beim Verkauf von vorbespielten tragbaren Mediaabspielgeräten wie z. B. MP3-Playern.

Beachte!

Bei Vervielfältigung zu rein privaten Zwecken wird die Vergütung bereits beim Erwerb des Leermediums und des Vervielfältigungsgeräts als Teil des Kaufpreises mitbezahlt.
Internet Musik im Internet und anderen digitalen Netzen, z. B. Promotion auf Websites, On-Demand-Dienste und Podcastings. Im Online-Portal der GEMA steht ein Lizenzshop für Webradio, Podcast und Online zur Verfügung, in dem die Lizenzen für die Online-Nutzung von Musik im Internet erworben werden können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

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