Tz. 15

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Für die Weiterübertragung von Tonträgermusik in Hotelzimmer mittels einer eigenen Verteileranlage ist, wie der BGH höchstrichterlich entschieden hat, eine Einwilligung der GEMA erforderlich. Gleiches gilt für die Weiterübertragung von Bildtonträgern (Hotel-Video) oder Funksendungen (Radio/Fernsehen).

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