Tz. 18

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Nach Anmeldung der Musikdarbietung wird die Einwilligung von der GEMA in Form einer Rechnung oder mittels eines Vertrages erteilt. Der Abschluss eines Vertrages ist im Regelfall zweckmäßiger und auch billiger.

 

Tz. 19

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Die erforderlichen Anmeldevordrucke für Einzelveranstaltungen und die vorgedruckten Anträge auf Abschluss von Monatsverträgen und Jahresverträgen sind bei allen Direktionen und beim Kundencenter der GEMA online erhältlich (www.gema.de). Sie werden auf Anforderung kostenlos zur Verfügung gestellt und können auch im Internet heruntergeladen werden. Noch einfacher ist es, den von der GEMA auf der Homepage bereitgestellten online-Tariffinder zu nutzen, der sogleich eine Anmeldung der Veranstaltung ermöglicht. Dieser ist zu finden unter der Domain: https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder. Es kann die Art der Veranstaltung, die Art der Musik, die Frage ob Eintritt verlangt wird und die Fläche der Veranstaltung eingegeben werden. Aus den erfassten Daten wird der Tarif ermittelt und es besteht die Möglichkeit der Anmeldung der beabsichtigten Veranstaltung.

Die Aufführungsgenehmigung hat derjenige einzuholen, in dessen Namen und auf dessen Rechnung die Aufführung erfolgen soll. Dies wird im Regelfall der Verband/Verein sein, der aber durch seinen Vorstand nach außen vertreten wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

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