Tz. 2

Stand: EL 111 – ET: 04/2019

Die in § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b) genannte Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Körperschaften ist für den Erhalt der Steuerbegünstigung unschädlich, obwohl sie nicht mit den Grundsätzen des steuerbegünstigten Rechts im Einklang steht (hier: Grundsatz der Unmittelbarkeit, s. AEAO zu § 60 AO TZ 2 Buchst. a, Anhang 2). Es handelt sich hierbei um eine Ausnahmeregelung. In der Satzung muss dies als Stiftungszweck ausdrücklich aufgenommen werden.

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