Stand: EL 116 – ET: 04/2020

Die Förderung des Einsatzes für nationale Minderheiten i. S. d. durch Deutschland ratifizierten multinationalen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und die Förderung des Einsatzes für die gemäß der von Deutschland ratifizierten Charta der Regional- und Minderheitssprachen sind – je nach Betätigung im Einzelnen –

  • Förderung von Kunst und Kultur,
  • Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde oder
  • Förderung des traditionellen Brauchtums.

Körperschaften, die diese Zwecke i. S. d. nationalen Minderheiten fördern, können als steuerbegünstigte Einrichtungen anerkannt werden.

Bei den nach der Europäischen Charta geschützten Sprachen handelt es sich um die Regionalsprache Niederdeutsch sowie die Minderheitensprachen Dänisch, Friesisch, Sorbisch und das Romanes der deutschen Sinti und Roma.

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