Stand: EL 116 – ET: 04/2020

Die im Zusammenhang mit Aufwendungen für die Anschaffung und Unterhaltung einer dem Trainingsbetrieb dienenden Flutlichtanlage stehenden Umsatzsteuerbeträge sind als Vorsteuerbeträge i. S. v. § 15 UStG (Anhang 5) abzugsfähig, vorausgesetzt dass für die vom Verein durchgeführten Mannschaftsspiele ein Entgelt erhoben wird (s. FG Hessen vom 20.01.1982, EFG 1983, 316). Ebenso s. "Vorsteuerbeträge".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge