Tz. 11

Stand: EL 106 – ET: 02/2018

Die Einzelabgrenzungen können beiliegender Tabelle entnommen werden:

 
Bezeichnung ideeller Bereich Vermögensverwaltung (steuerfrei) Zweckbetrieb (steuerfrei) steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Broschüren (fachbezogen), Abgabe kostenlos X      
Broschüren, Verkauf     X  
CD-ROM, Verkauf        
  • mit ausschließlich fachlichem Teil
    X  
  • fachlicher Teil überwiegt nicht
      X
Fachzeitschriften, Abgabe ohne Entgelt X      
Fachzeitschriftenverkauf mit selbst akquirierten Anzeigen     X X
Fachzeitschriftenverkauf ohne selbst akquirierte Anzeigen     X  
Fahrten, Teilnehmer zahlen Entgelt        
  • dienen satzungsmäßigen Zwecken
    X  
  • Touristikreisen
      X
  • zu Ausbildungs-/Fortbildungszwecken
    X  
Festschriften (auch s. Veranstaltungen, mit Entgelt), Verkauf        
  • ohne Entgelt
X      
  • mit Entgelt
    X X
  • mit selbst akquirierten Anzeigen,
    aber kostenlose Abgabe
      X (Anzeigen)
X
  • mit selbst akquirierten Anzeigen, aber entgeltliche Abgabe
    X X
Freizeiten, Zeltlager, etc. mit Entgelt für Jugendliche     X  
Mitgliedsbeiträge (echte) X      
Seminare/Lehrgänge mit Entgelt mit und ohne Beköstigung        
  • Erwachsene
    X  
  • Jugendliche
    X  
Spielmannszüge/Feuerwehrmusik, Einnahmen     X  
Sponsoring        
  • ohne Aktivitäten des Empfängers (Sponsoring light)
  X    
  • mit Aktivitäten des Empfängers
      X
Veranstaltungen mit Entgelt        
  • Eintrittsgelder für Kameradschaft/Kommersabend
      X
  • Standgelder
      X
  • Tag der offenen Tür
      X
  • Verkauf von Speisen und Getränken
      X
 

Tz. 12

Stand: EL 106 – ET: 02/2018

Einnahmen, die von Spielmannszügen erzielt werden, sind in einem eigenständigen Zweckbetrieb zu erfassen. Umsatzsteuerlich sind die Entgelte mit 7 % zu versteuern. Ich empfehle aus diesem Grund auch die Förderung "kultureller Zwecke" in die Satzungen von Feuerwehrvereinen aufzunehmen, damit auch die "tatsächliche Geschäftsführung" korrekt nachgewiesen werden kann.

 

Tz. 13

Stand: EL 106 – ET: 02/2018

Zu beachten ist auch, wie die Spielmannszüge bzw. Musiker nach außen auftreten. Erfolgt das Auftreten nach außen im Namen des Verbandes/Vereins, sind die Erlöse auch dort zu erfassen.

 

Tz. 14

Stand: EL 106 – ET: 02/2018

Im Übrigen ist bei der Rechnungsstellung zu beachten, dass der Verband/Verein Aussteller der Rechnung ist. Dies gilt entsprechend für abzuschließende Verträge.

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