Tz. 10
Stand: EL 112 – ET: 06/2019
Beispiel:
Anlässlich einer sportlichen Veranstaltung "unbezahlter Sport", die die Voraussetzungen des § 67a AO (s. § 67a AO, Anhang 1b) erfüllt, wird eine Festzeitschrift mit Inseratenteil herausgegeben. Der Programmteil/Informationsteil umfasst 40 Seiten. Der Anzeigenteil umfasst ebenfalls 40 Seiten. Die Anzeigenwerbung wurde vom Verein in eigener Regie durchgeführt. Für die Inserate wurden 9 200 EUR vereinnahmt. Die Rechnungen, die der Verein für die Anzeigen ausgestellt hat, beinhalten auch die Umsatzsteuer mit 19 %. Für den Druck der Festzeitschrift sind Kosten einschließlich Umsatzsteuer i. H. v. 5 750 EUR entstanden. Anlässlich der Veranstaltung wurden 2 000 Exemplare der Festzeitschrift zum Preis von à 3 EUR verkauft. Die Gewinnermittlung erfolgte durch Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (s. Anhang 10); die Besteuerungsfreigrenze sei überschritten, ein Antrag nach § 64 Abs. 6 AO nicht gestellt.
Ergebnis:
1. Ertragsteuerliche Auswirkungen
a) Zweckbetrieb "Sport"
Die Einnahmen aus dem Verkauf der Festzeitschrift sind dem Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen und somit ertragsteuerfrei.
Der Überschuss ermittelt sich wie folgt:
Einnahmen aus dem Verkauf von 2 000 Exemplaren à 3 EUR |
6 000,00 EUR |
./. anteilige Druckkosten (50 %) | 2 875,00 EUR |
Gewinn (Überschuss), der nicht ertragsteuerpflichtig ist | 3 125,00 EUR |
b) Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "Anzeigenwerbung"
Die Einnahmen aus dem Inseratengeschäft sind im Tätigkeitsbereich wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "Werbung" zu erfassen.
Einnahmen aus der Inseratenwerbung | 9 200,00 EUR |
./. anteilige Druckkosten (50 %, da die Hälfte der Seiten auf Werbung entfällt) | 2 875,00 EUR |
Gewinn | 6 325,00 EUR |
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