Tz. 10

Stand: EL 112 – ET: 06/2019

 

Beispiel:

Anlässlich einer sportlichen Veranstaltung "unbezahlter Sport", die die Voraussetzungen des § 67a AO (s. § 67a AO, Anhang 1b) erfüllt, wird eine Festzeitschrift mit Inseratenteil herausgegeben. Der Programmteil/Informationsteil umfasst 40 Seiten. Der Anzeigenteil umfasst ebenfalls 40 Seiten. Die Anzeigenwerbung wurde vom Verein in eigener Regie durchgeführt. Für die Inserate wurden 9 200 EUR vereinnahmt. Die Rechnungen, die der Verein für die Anzeigen ausgestellt hat, beinhalten auch die Umsatzsteuer mit 19 %. Für den Druck der Festzeitschrift sind Kosten einschließlich Umsatzsteuer i. H. v. 5 750 EUR entstanden. Anlässlich der Veranstaltung wurden 2 000 Exemplare der Festzeitschrift zum Preis von à 3 EUR verkauft. Die Gewinnermittlung erfolgte durch Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (s. Anhang 10); die Besteuerungsfreigrenze sei überschritten, ein Antrag nach § 64 Abs. 6 AO nicht gestellt.

Ergebnis:

1. Ertragsteuerliche Auswirkungen

a) Zweckbetrieb "Sport"

Die Einnahmen aus dem Verkauf der Festzeitschrift sind dem Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen und somit ertragsteuerfrei.

Der Überschuss ermittelt sich wie folgt:

 

Einnahmen aus dem Verkauf von

2 000 Exemplaren à 3 EUR
6 000,00 EUR
./. anteilige Druckkosten (50 %) 2 875,00 EUR
Gewinn (Überschuss), der nicht ertragsteuerpflichtig ist 3 125,00 EUR

b) Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "Anzeigenwerbung"

Die Einnahmen aus dem Inseratengeschäft sind im Tätigkeitsbereich wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "Werbung" zu erfassen.

 
Einnahmen aus der Inseratenwerbung 9 200,00 EUR
./. anteilige Druckkosten (50 %, da die Hälfte der Seiten auf Werbung entfällt) 2 875,00 EUR
Gewinn 6 325,00 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

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