Tz. 6

Stand: EL 112 – ET: 06/2019

Unabhängig davon, ob die Festzeitschrift unentgeltlich abgegeben wird, bleibt der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb bei eigenvermarkteter Anzeigenwerbung bestehen. Dies hat jedoch zur Folge, dass nicht die gesamten Kosten für die Publikation dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Anzeigenwerbung zuzuordnen sind. Diese sind vielmehr aufzuteilen. Am Beispielsfall bedeutet dies, dass nur die Kosten für Layout, Druck, Papier etc. abzugsfähig sind, die den geschalteten Anzeigen zuzuordnen sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


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