2.1 Ertragsteuerliche Behandlung
Tz. 6
Stand: EL 112 – ET: 06/2019
Unabhängig davon, ob die Festzeitschrift unentgeltlich abgegeben wird, bleibt der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb bei eigenvermarkteter Anzeigenwerbung bestehen. Dies hat jedoch zur Folge, dass nicht die gesamten Kosten für die Publikation dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Anzeigenwerbung zuzuordnen sind. Diese sind vielmehr aufzuteilen. Am Beispielsfall bedeutet dies, dass nur die Kosten für Layout, Druck, Papier etc. abzugsfähig sind, die den geschalteten Anzeigen zuzuordnen sind.
2.2 Umsatzsteuerliche Behandlung
Tz. 7
Stand: EL 112 – ET: 06/2019
Gleiches gilt für den Vorsteuerabzug. Die Vorsteuer ist auch nur abzugsfähig, soweit sie die Anzeigenwerbung betrifft.
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