Stand: EL 114 – ET: 12/2019

Die im Rahmen von Festveranstaltungen bei steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften am häufigsten vorkommenden Einnahmen/Betriebseinnahmen und Ausgaben/Werbungskosten/Betriebsausgaben können anhand der nachfolgenden Checkliste den vier Tätigkeitsbereichen zugeordnet werden:

 
Bezeichnung Geschäftsvorfall Einnahmen Ausgaben
Erinnerungsgeschenke[1]   ideell
Fahne Neukauf/Restaurierung   ideell
Festbesuche bei anderen Vereinen/Patenbitten   ideell
Festdamen/Festkinder   ideell
Festdokumentation (Fotos, Film)   ideell
Festgottesdienst   ideell
Festkleidung/Uniformen   ideell
Festschrift

Inseraten-/Anzeigenwerbung

keine Zuwendungsbestätigung zulässig
wiG

wiG

anteilige Kosten, soweit sie auf Werbeseiten entfallen

bloßer Hinweis auf den Spender ohne besondere Hervorhebung

Zuwendungsbestätigung zulässig
ideell

ideell

anteilige Kosten, soweit sie auf Hinweisseiten entfallen
unentgeltliche Abgabe der Festschrift

ideell

anteilige Kosten, soweit sie auf die Seiten der Selbstdarstellung entfallen
Verkauf der Festschrift, soweit sich der Inhalt auf Selbstdarstellung bezieht ZwB

ZwB

anteilige Kosten, soweit sie auf Seiten der Selbstdarstellung von verkauften Festschriften entfallen
Festzeichen wenn keine Gegenleistung verbunden ist ideell ideell
wenn Voraussetzung für Teilnahme an Veranstaltungen, die mit der satzungsmäßigen Tätigkeit des Veranstalters zusammenhängen (z. B. Festzug oder Festkommers) ZwB ZwB
wenn Voraussetzung für Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht mit der satzungsmäßigen Tätigkeit des Veranstalters zusammenhängen (z. B. Eintritt ins Festzelt) wiG wiG
Festzelt Verpachtung an Festwirt, ohne aktive Mitwirkung des Vereins (z. B. Mithilfe bei Bedienung und Ausschank) V+V

V+V

soweit Ausgaben mit Verpachtung in Zusammenhang stehen
Speisen- und Getränkeverkauf, Barbetrieb, Zigarettenverkauf bei Eigenbewirtschaftung wiG

wiG

z. B. Wareneinkauf, Dekoration für Festzelt, Genehmigungsgebühren, Leihgebühr Festzelt, Lohn Bedienungen inkl. Steuern und Sozialabgaben, Musikkapelle, Versicherungen, Wasser und Strom Festzelt

Festzug

(dient regelmäßig der öffentlichen Selbstdarstellung)
wenn der Zugang zum Festzug ohne Gegenleistung möglich ist ideell
wenn von den Besuchern eine Gegenleistung z. B. Kauf eines Festabzeichens verlangt wird ZwB ZwB
Freimarken für Mitglieder, Gäste, Patenverein ideell
Krüge und Erinnerungsteller Verkauf wiG

wiG

soweit Ausgaben auf Verkauf entfallen
unentgeltliche Angabe

ideell

soweit Ausgaben auf unentgeltlich abgegebene Exemplare entfallen
Musikkapellen Auftritt im Festzelt Zuordnung entsprechend Behandlung der Festzelteinnahmen (s. o.)
Eintritt Show-Kapelle wiG

wiG

Gage
Teilnahme nur am Festumzug

ideell

wenn Festumzug der Selbstdarstellung dient

ZwB

wenn Festzeichenverkauf für Umzug dem ZwB zugeordnet wird (s. o.)
Spendeneinnahmen freiwillig, ohne Gegenleistung des Vereins ideell
Standgelder von Schaustellern und Imbissständen wiG wiG
Tombola genehmigt ZwB

ZwB

Tombolapreise

Abkürzungen in der Checkliste:

V+V ertragsteuerbefreite Vermögensverwaltungen
ZwB ertragsteuerbefreiter Zweckbetrieb
wiG partiell steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Die Checkliste wurde den Ausführungen des Bayerischen Landesamtes für Steuern, Kurzinformation zur Durchführung von Festveranstaltungen (März 2016) entnommen.

[1] Höhe der Annehmlichkeiten (Aufmerksamkeiten) beachten (s. § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b; s. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO TZ 9, Anhang 2). Erhöht auf 60 EUR brutto (s. R 19.6 LStR und H 19.6 LStH).

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