Tz. 1
Stand: EL 119 – ET: 11/2020
Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können durch den Ansatz einer Entfernungspauschale im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Anhang 10) steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Ergänzend wird auf das BMF-Schreiben vom 24.10.2014 (BStBl I 2014, 1412) hingewiesen.
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