Tz. 78

Stand: EL 116 – ET: 04/2020

Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe eine Gewinnausschüttung von der Kapitalgesellschaft an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss.

Diese Frage wird in der Praxis oftmals kontrovers diskutiert und ist ein permanentes Streitthema zwischen den Beratern gemeinnütziger Stiftungen und der Finanzverwaltung. Rechtssicherheit wird man in dieser "sensiblen" Gemeinnützigkeitsfrage im Einzelfall nur im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung mit der Finanzverwaltung oder über eine verbindliche Auskunft über die erforderliche Höhe von Gewinnausschüttungen an die gemeinnützige Stiftung erhalten.

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