Tz. 75

Stand: EL 116 – ET: 04/2020

Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften – auf eine gemeinnützige Körperschaft muss der steuerliche Berater zahlreiche steuerliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls drohen eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven.

Nachstehend wird die m. E. "richtige" Vorgehensweise aufgezeigt. Dabei wird beispielhaft für eine Non-Profit-Organisation (NPO) eine gemeinnützige Stiftung zugrunde gelegt, auch deshalb, da Spenden in das Vermögen von gemeinnützigen Stiftungen als sog. Vermögenstockspende nach § 10b Abs. 1a EStG (Anhang 10)zusätzlich bis zur Höhe von 1 Mio. EUR bzw. 2 Mio. EUR (Ehegatten, Lebenspartner) abziehbar sind (vgl. hierzu BMF vom 15.09.2014, BStBl I 2014, 1278).

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