Stand: EL 111 – ET: 04/2019

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist eine als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft. Das Deutsche Rote Kreuz ist ein amtlich anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege. Vorrangiger Satzungszweck des Deutschen Roten Kreuzes und seiner Untergliederungen ist die Wohlfahrtspflege (vgl. Stichwort Wohlfahrtspflege).

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