Tz. 6

Stand: EL 110 – ET: 02/2019

Auftragsverarbeiter ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (s. Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Bei der Auftragsvergabe handelt es sich um eine Datenübermittlung. Trotz einer Verlagerung der Verarbeitung haftet der Verantwortliche unverändert selbst weiter. Die Auftragsverarbeitung spielt beispielsweise bei der Verlagerung der Mitgliederverwaltung in eine Cloud oder externe Server eine wichtige Rolle, auch bei der EDV-Wartung und der Aktenvernichtung. Die Auftragsverarbeitung darf nur auf der Grundlage eines – zumindest in Textform abgeschlossenen – Vertrags erfolgen (s. Art. 28 DSGVO). Weitere Informationen zu diesem Thema in: Kurzpapier Nr. 13 der Datenschutzkonferenz "Auftragsverarbeitung", abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wpcontent/uploads/2018/02/DSK_KpNr_13_Auftragsverarbeitung.pdf.

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