Tz. 4

Stand: EL 110 – ET: 02/2019

Der Oberbegriff "Verarbeitung" wird sehr weit gefasst und meint jeden irgendwie gearteten Umgang mit Daten und umfasst automatisierte Verarbeitung wie nicht automatisierte Verarbeitung von Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden können.

In Betracht kommt jeder Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung und die Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, die Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. Es reicht eine Papier-Akte.

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