Tz. 6

Stand: EL 111 – ET: 04/2019

Die Abgaben, die von steuerbegünstigten Körperschaften an ihre Dach- und Spitzenverbände zu zahlen sind, stellen bei ihnen Ausgaben des ideellen Bereichs dar.

Diese Ausgaben können ertragsteuerlich weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben in anderen Tätigkeitsbereichen steuermindernd zum Abzug gelangen. Eine umsatzsteuerliche Würdigung scheidet aus, weil der Abfluss aus dem steuerneutralen Bereich (außerunternehmerischen Bereich) erfolgt.

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