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Stand: EL 117 – ET: 06/2020

In Deutschland wurde das Crowdfunding u. a. durch die erfolgreiche Finanzierung des Films "Stromberg" in 2011 als eine alternative Finanzierungsmöglichkeit der breiten Öffentlichkeit bewusst.

Crowdfunding (auch "Schwarm- oder Gruppenfinanzierung" genannt) bezeichnet eine besondere Form der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen (der "Crowd") an einem bestimmten Projekt ermöglicht. Bei einem Crowdfunding werden die einzelnen durch einen Dritten ("Projektveranstalter") durchzuführenden Projekte oder zu entwickelnden Produkte auf einer Internetplattform (sog. "Crowdfunding-Portal") vorgestellt und gezielt Gelder zur Erreichung eines häufig festen Finanzierungsziels eingeworben.

Organisation und Abwicklung der einzelnen Akquisemethoden können dabei sehr unterschiedlich gestaltet sein.

Unter dem besonderen Gesichtspunkt des steuerlichen Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) hat die Finanzverwaltung (BMF vom 15.12.2017, BStBl I 2018, 13) zum Crowdfunding wie folgt Stellung genommen:

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