
Stand: EL 118 – ET: 09/2020
Ja, dies ist möglich.
Sollten Sie einen höheren rücktragfähigen Verlust erwarten, können Sie auf dem üblichen Weg eine Herabsetzung Ihrer Vorauszahlungen für 2019 beantragen.
Bitte beachten Sie zur Antragstellung die Ausführungen unter II. 8.
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