Rz. 1

Stand: EL 111 – ET: 04/2019

Obwohl es in einer Vielzahl von Sportarten Bundesligen gibt, verknüpft man mit dem Begriff "Bundesligavereine" regelmäßig die Fußballbundesligavereine.

Daher werden in den nachfolgenden Ausführungen nur die Besonderheiten dieser Sportart dargestellt.

 

Rz. 2

Stand: EL 111 – ET: 04/2019

Die derzeit 36 Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga (sog. Lizenzliga) sind in einer Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsformen organisiert. Neben dem klassischen Sportverein, der eine Lizenzspielerabteilung betreibt (z. B. FC Schalke 04; FSV Mainz 05), haben viele Vereine ihren Lizenzspielbetrieb in eigenständige Gesellschaften ausgegliedert.

So gibt es mittlerweile auch Bundesligavereine die ihren Spielbetrieb in der Rechtsform der

  • GmbH (z. B. Borussia Mönchengladbach; TSG 1899 Hoffenheim),
  • GmbH & Co. KG aA (z. B. BVB Borussia Dortmund, 1. FC Köln),
  • AG (z. B. FC Bayern München, Hamburger Sportverein)

betreiben.

 

Rz. 3

Stand: EL 111 – ET: 04/2019

Wird der Lizenzspielbetrieb auf eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert, kann nach § 8 Nr. 2 der Satzung der Deutschen Fußballliga (DFL) die Kapitalgesellschaft nur dann eine Lizenz für die Lizenzligen und damit die Mitgliedschaft im Ligaverband erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist. Der Verein muss über eine eigene Fußballabteilung verfügen und im Zeitpunkt, in dem er sich erstmals für eine Lizenz bewirbt, sportlich für die Teilnahme an einer Lizenzliga qualifiziert sein (sog. 50+1-Regelung).

Von dieser Regelung gibt es jedoch einige Ausnahmen.

So steht hinter den Werksclubs Bayer Leverkusen und VFL Wolfsburg jeweils ein Wirtschaftskonzern und kein gemeinnütziger Sportverein. Auch besteht für einen Investor, der sich mehr als 20 Jahre bei einem Verein engagiert hat, die Möglichkeit, die Mehrheit der Stimmen an der ausgegliederten Lizenzabteilung zu erwerben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


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