1. Allgemeines

 

Tz. 20

Stand: EL 106 – ET: 02/2018

Man unterscheidet das kaufmännische und kameralistische Buchführungssystem. Für die kaufmännische Buchführung gibt es zwei Buchführungssysteme:

  • die einfache Buchführung

    und

  • die doppelte Buchführung.

2. Einfache Buchführung

 

Tz. 21

Stand: EL 106 – ET: 02/2018

Das Wesen der einfachen Buchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass nur diejenigen Geschäftsvorfälle buchmäßig festzuhalten sind, die aus Kontroll- und Inventargründen unbedingt benötigt werden. Es werden lediglich Bestandskonten und keine Erfolgskonten geführt. Die einfache Buchführung sieht für die zeitliche Reihenfolge der Geschäftsvorfälle ein Grundbuch vor. Die Personenkonten für Kunden und Lieferanten sind in Form eines Hauptbuches zu führen.

Kontrollmöglichkeiten sind bei der einfachen Buchführung nicht gegeben. Die Gewinnermittlung erfolgt nur in einfacher Weise durch Bestandsvergleich (s. § 4 Abs. 1 EStG, Anhang 10). Sie ist eine Art Mindestbuchführung und kommt daher nur für kleinere Verbände/Vereine in Betracht.

3. Doppelte Buchführung

 

Tz. 22

Stand: EL 106 – ET: 02/2018

Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Ordnung. D.h., alle Vorgänge werden nach ihrer Vermögens- und Erfolgsauswirkung erfasst. Diese Erfassung erfolgt zum einen in der Bilanz und zum anderen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies bewirkt:

  • alle Geschäftsvorfälle werden in zeitlicher und sachlicher Ordnung mit der Auswirkung auf das Betriebsvermögen dargestellt;
  • die Buchungen erfolgen jeweils auf zwei Konten, nämlich einmal im Soll und einmal im Haben;
  • es werden Bestands- und Erfolgskonten geführt, ggf. auch Personenkonten (Debitoren- und Kreditoren).
 

Tz. 23

Stand: EL 106 – ET: 02/2018

Eine solche doppelte Buchführung kann man in verschiedenen Formen führen:

  • als amerikanisches Journal,
  • als Durchschreibebuchführung,
  • als EDV-Buchführung,
  • als Belegbuchführung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


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