Tz. 22

Stand: EL 106 – ET: 02/2018

Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Ordnung. D.h., alle Vorgänge werden nach ihrer Vermögens- und Erfolgsauswirkung erfasst. Diese Erfassung erfolgt zum einen in der Bilanz und zum anderen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies bewirkt:

  • alle Geschäftsvorfälle werden in zeitlicher und sachlicher Ordnung mit der Auswirkung auf das Betriebsvermögen dargestellt;
  • die Buchungen erfolgen jeweils auf zwei Konten, nämlich einmal im Soll und einmal im Haben;
  • es werden Bestands- und Erfolgskonten geführt, ggf. auch Personenkonten (Debitoren- und Kreditoren).
 

Tz. 23

Stand: EL 106 – ET: 02/2018

Eine solche doppelte Buchführung kann man in verschiedenen Formen führen:

  • als amerikanisches Journal,
  • als Durchschreibebuchführung,
  • als EDV-Buchführung,
  • als Belegbuchführung.

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