Tz. 22
Stand: EL 106 – ET: 02/2018
Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Ordnung. D.h., alle Vorgänge werden nach ihrer Vermögens- und Erfolgsauswirkung erfasst. Diese Erfassung erfolgt zum einen in der Bilanz und zum anderen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies bewirkt:
- alle Geschäftsvorfälle werden in zeitlicher und sachlicher Ordnung mit der Auswirkung auf das Betriebsvermögen dargestellt;
- die Buchungen erfolgen jeweils auf zwei Konten, nämlich einmal im Soll und einmal im Haben;
- es werden Bestands- und Erfolgskonten geführt, ggf. auch Personenkonten (Debitoren- und Kreditoren).
Tz. 23
Stand: EL 106 – ET: 02/2018
Eine solche doppelte Buchführung kann man in verschiedenen Formen führen:
- als amerikanisches Journal,
- als Durchschreibebuchführung,
- als EDV-Buchführung,
- als Belegbuchführung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen