Tz. 4
Stand: EL 136 – ET: 04/2024
Die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte war seit der Neuregelung im Jahr 2003 zunächst bis 2013 unverändert geblieben.
Zum 01.01.2024 wurde die Entgeltgrenze von 520 EUR (bis zum 30.09.2022: 450 EUR) auf 538 EUR angehoben. Damit ist der Übergangsbereich für einen Midijob (Gleitzonenfall) ab dem 01.01.2024 bei 538,01 EUR bis höchstens 2000 EUR (bis zum 31.12.2022: 1.600 EUR).
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