Tz. 18

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

Arbeitgeber erstatten für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 28a SGB IV und § 7 DEÜV. Für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens mit der Minijob-Zentrale benötigen die Arbeitgeber wie bei den anderen Einzugsstellen auch eine achtstellige Betriebsnummer. Damit Betriebe an dem automatisierten Meldeverfahren zur Sozialversicherung teilnehmen können, benötigen sie eine Betriebsnummer. Verbände/Vereine, die erstmalig einen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen eine Betriebsnummer beantragen beim

Betriebsnummern-Service (BNS) der

Bundesagentur für Arbeit
Postfach 10 18 44
66 088 Saarbrücken

Unter www. arbeitsagentur.de ist ein Online-Antrag bei der Agentur für Arbeit möglich.

 

Tz. 19

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

Seit 2017 besteht grundsätzlich die Verpflichtung, Betriebsnummern elektronisch zu beantragen. Mit dem Online-Antrag (abrufbar bei der Bundesagentur für Arbeit unter https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/bno-ui/index.html#/start) kann in einer Vielzahl von Sachverhalten die Betriebsnummer direkt online automatisiert vergeben und angezeigt werden. Änderungen von Betriebsdaten zu bestehenden Betriebsnummern sind der Bundesagentur unverzüglich zu übermitteln, grundsätzlich durch Datenübertragung aus der Lohnabrechnungssoftware heraus (elektronische Änderungsmitteilung über DSBD).

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