Tz. 24
Stand: EL 134 – ET: 11/2023
Die AfA beginnt mit der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts. Die tatsächliche Ingebrauchnahme des Wirtschaftsguts ist hierfür keine zwingende Voraussetzung. Für den Beginn der AfA ist es auch unerheblich, ob das Wirtschaftsgut bereits bezahlt ist.
Entscheidende Kriterien sind:
- die Anschaffung (Lieferung = Verschaffung der Verfügungsmacht),
- die Herstellung (Fertigstellung = für Zwecke der Einnahmeerzielung einsatzbereit).
Tz. 25
Stand: EL 134 – ET: 11/2023
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vermindert sich für dieses Wirtschaftsjahr der Absetzungsbetrag (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 10) um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. Der AfA-Betrag vermindert sich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung auch dann zeitanteilig für den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut nach der Anschaffung oder Herstellung nicht zur Erzielung von Einkünften verwendet wird (R 7.4 Abs. 1 und 2 EStR, Anhang 12).
Beispiel:
Am 30.05.01 erwirbt (= Abholung im Laden des Händlers) der steuerbegünstigte A-Verein eine ausschließlich im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb genutzte Kasse für 15 000 EUR (netto). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre. Der Kaufpreis wird am 10.06.01 gezahlt.
Mit der Abholung der Kasse im Laden erfolgt die Anschaffung durch den A-Verein, mit der Folge, dass er ab dem Monat des Erwerbs (Mai 01) AfA geltend machen kann. Auf den Zeitpunkt der Bezahlung kommt es nicht an.
In 01 ist die Jahres-AfA (1/5 von 15 000 EUR, § 7 Abs. 1 EStG, Anhang 10) jedoch nur zeitanteilig (8/12) zu berücksichtigen. Dabei ist der Monat des Erwerbs unabhängig vom genauen Tag des Kaufs, als ganzer Monat zu rechnen (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, Anhang 10).
Es ergibt sich folgende AfA:
Anschaffungskosten 01 (netto) | 15 000 EUR |
AfA 01 (1/5 von 15 000 EUR = 3 000 EUR, davon 8/12) | ./. 2 000 EUR |
Buchwert 31.12.01 | 13 000 EUR |
AfA 02–05 (4 × 3 000 EUR) | ./. 12 000 EUR |
Buchwert 31.12.05 | 1 000 EUR |
AfA 06 | ./. 1 000 EUR |
Buchwert 31.12.06 | 0 EUR |
Die Kasse ist bis Ende 06 vollständig abgeschrieben.
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